Die Jugendgruppe besteht derzeit aus 8 Kindern/Jugendlichen
Kinder die das Mindestalter noch nicht erreicht haben (10Jahre) und deshalb noch keinen Fischereischein erhalten, ist es erlaubt mit
einem erwachsenen Fischereischeininhaber die Fischerei in beschränktem Umfang auszuüben. Das Kind darf keine eigene Angel
verwenden sondern nur am Fischfang des Erwachsenen nach seiner Befähigung beteiligt werden. Das Abködern eines lebenden Fisches, das Betäuben sowie das Töten des Fisches ist Kindern untersagt.
Ab 10 Jahren kann bei der Gemeinde bzw. Stadt ohne vorherige Prüfung ein Jugendfischereischein beantragt werden. Die Ausübung der Fischerei ist in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers
erlaubt.
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres und erfolgreicher Teilnahme an der staatlichen Fischereiprüfung ist das Fischen mit dem Fischereischein nach Rückgabe des Jugendfischerscheines alleine erlaubt.
Fischereischeine werden auf 5, 10 Jahre, sowie auf Lebenszeit erteilt.
Zusätzlich zum Jugendfischereischein ist ein Erlaubnisschein, erteilt vom Besitzer des Gewässers oder Pächter,
erforderlich.